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AGB Agentur

Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Beim Übertragung (z.B. Leonardo, ISDN) durch den Kunden bzw. beim Zusenden der druckfertigen Daten und den dazugehörigen Auftragsdaten handelt es sich um eine Auftragsvergabe im Sinne einer Willenserklärung nach § 145 BGB.

Gegenleistung

  1. Die im Angebot der Firma büro v.i.p. genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.Die Preise der Firma büro v.i.p. enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise der Firma büro v.i.p. gelten ab Werk. Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Zusatzkosten sind aus der Preisliste zu entnehmen oder nachzufragen.Abweichungen hiervon sind im Angebot direkt ausgewiesen.
  2. Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlaßt sind, werden mit EUR 60,- pro Stunde berechnet.

Zahlung

1. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug oder Nachnahme, soweit nicht anders vereinbart. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.

2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Firma büro v.i.p. Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offener, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Firma büro v.i.p. auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Lieferung

1. Den Versand nimmt die Firma büro v.i.p. für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Firma büro v.i.p. ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.

3. Gerät die Firma büro v.i.p. mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4. Betriebsstörung - sowie im Betrieb der Firma büro v.i.p. als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Firma büro v.i.p. gegen den Kunden Eigentum der Firma büro v.i.p.. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der Kunde seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma büro v.i.p. ab. Der Kunde nimmt die Abtretung hiermit an.

Beanstandung

1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Firma büro v.i.p. geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Waren das Lieferwerk verlassen haben, bei der Firma büro v.i.p. eintrifft.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma büro v.i.p. nach ihrer Wahl, unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Firma büro v.i.p. oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 362 BGB bleibt unberührt. Die Haftung der Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Firma büro v.i.p. oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von z.B. Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Firma büro v.i.p. nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Firma büro v.i.p. nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Firma büro v.i.p. von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt. Die Firma büro v.i.p. haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der Firma büro v.i.p. nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

7. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.

Verwahren, Versicherung

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände oder Daten sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Firma büro v.i.p. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Firma büro v.i.p. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

Eigentum, Urheberrecht

1.Die von der Firma büro v.i.p. zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Firma büro v.i.p. und werden nicht ausgeliefert.

2.Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgabe des Kunden hergestellt. Die Firma büro v.i.p. hat auf derer Inhalt keinen Einfluß. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber der Firma büro v.i.p. dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt werden, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten, nicht gegen gute Sitten verstoßen. Wird die Firma büro v.i.p. von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Firma büro v.i.p. von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

Impressum

Die Firma büro v.i.p. kann auf die Vertragserzeugnisse mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma büro v.i.p. hinweisen.

büro v.i.p.
Graf-Schack-Allee 8
19053 Schwerin
Tel.: 0385-63 83 270
Fax: 0385-63 83 279
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